Allgemeine Geschäftbedingungen der Hirsch - Wachter GmbH, (Landgasthof Hirsch) für den Hotelaufnahmevertrag
Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weitereren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag) umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Berherbungs -, Gastaufnahme -, Hotel -, Hotelzimmer -, Apartmentvertrag.
1.2 Die Unter - und Weitervermietung der überlassenen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungzwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit er nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 Vertragsabschluß
2.1 Vetragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vetrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei. die Zimmer buchung in Textform zu bestätigen.
2.1 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofer letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzustellen und die Vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichter, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen verinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlußes geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht erhalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe, Bettensteuer.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsstand nach Vertrasschluss werden die Preise entspechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglich Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer , der des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Kunden davon abhänig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/ oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorrauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorrauszahlungen oder Sicherheitsleistungen fürPauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterungen des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluß bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorrauzahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorherstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorrauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorherstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.10 Der Kunde ist damit einverstanden , dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 Rücktritt des Kunden ( Abbestellung, Stornierung )
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurück treten ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritt - oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie Pauschalarrangements mit Fremdleistungen , 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrange -
ments zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5 Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern vereinbar wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglichen gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfragen des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entspechend bei Einräumung einer Option , wenn andere Anfragen vorliegen und der Kundeauf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorrauszahlungen oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleiestet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Gund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vetrages unmöglich machen.
Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe
oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden;
wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit
oder der Aufenthaltszweck sein; das Hotel begründeten Anlass zu der
Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen
Geschäftbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in
der Öffentlichkeit zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
6 Zimmerbereitstellung, - übergabe und - rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer
soweit dieses nicht in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Be-
reitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um
11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund
der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende
Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises ( Preis gemäß Preisver-
zeichnis ) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des
Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass
dem Hotel kein oder ein weisentlicher niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt
entstanden ist.
7 Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für die sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf.
Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweilig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten wird das Hotel bei Kenntnis auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichter, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebraten Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach dem gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungs- vereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hoteparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßabe der vorherstehenden Ziffer 7.1.
Sätze 1 - 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorherstehenden
Ziffer 7.1, Sätze 1 - 4.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs - und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichttstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmannischen Verkehr Stuttgart.
Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Stuttgart.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung
von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten ( "OS-Plattform" ) eingerichtet hat: http:ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an den Streitbeilegungsverfahren vor Verbrau - cherschlichtungsstellen teil.